Änderungen der Förderprogramme
Die Förderkredite "Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)" und "Energieeffizient Bauen (153)" können noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragt werden.
Ein Antrag auf Zuschuss für Einzelmaßnahmen muss bis 30.12.2020 von der KfW bewilligt sein.
Ab 01.01.2021 übernimmt dieses Programm dann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weitere Informationen werden erst in Kürze veröffentlichen.
eine aktuelle Konditionenübersicht finden Sie hier